

Behandlungskosten für Psychotherapie können in der Regel von privaten Krankenkassen und Beihilfen erstattet werden. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Versicherungsanbieter. Gerne beraten wir Sie bei einem Erstgespräch.
Privat- und Beihilfeversicherte:
Unsere Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) in Rechnung gestellt. In der Regel werden die Kosten bei entsprechender Indikation von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. In manchen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten nicht in voller Höhe.
Unabhängig von der Erstattung durch Dritte ist der Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen, Ihre jeweiligen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung zu erfragen.
Selbstzahler:
Es steht Ihnen frei, die Behandlungskosten privat zu tragen. Dies macht z.B. Sinn, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Diagnose an berechtigte Dritte, z.B. Versicherungen, weitergegeben wird. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOÄ/GOP.
Gesetzlich Versicherte:
Leider werden Ihnen die Kosten der Behandlung von Ihrer Krankenkasse nicht oder nur in Ausnahmefällen rückerstattet. Gerne können Sie auf Wunsch bei uns als Selbstzahler behandelt werden.