

Je nach Kapazitäten bemühen wir uns um einen zeitnahen Termin für ein Erstgespräch, das der Schilderung Ihres Anliegens sowie dem gegenseitigen Kennenlernen dient.
Im Rahmen von sogenannten Sprechstunden und/oder probatorischen Sitzungen (max. 10 Sitzungen) stehen die Durchführung einer ausführlichen Diagnostik und die gemeinsame Erstellung eines Behandlungsplans im Mittelpunkt. Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, kann diese im Anschluss bei Ihrer privaten Krankenkasse beantragt werden.
Die Dauer der Behandlung richtet sich dabei nach der Art und der Schwere der Problematik. In Abhängigkeit des Bedarfs besteht die Möglichkeit eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) zu beantragen. Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Sofern Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz in unserer Praxengemeinschaft sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit der jeweiligen Therapeutin auf.